Bescheinigung Pfändungsschutzkonto

„Können Sie mir mal eben eine Bescheinigung für ein P-Konto ausstellen?“, so oder so ähnlich ist oft die Anfrage von überschuldeten Menschen in unsere Beratung. Doch was genau ist eine P-Konto Bescheinigung und wer braucht sie?

Können die Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, so stehen den Gläubigern verschiedene Möglichkeiten zu, an ihr Geld zu kommen. Dazu gehört auch der Zugriff auf das Schuldnerkonto mittels Kontopfändung. Für Schuldner bedeutet dies, unter Umständen kein Geld mehr zu haben, z. B. um die Miete zu bezahlen, Lebensmittel zu kaufen und den sonstigen Bedarf zu decken.

Um Schuldner davor zu schützen, gibt es das Pfändungsschutzkonto. Es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund)-Freibetrages, und dazu das Existenzminimum zu sichern. Bei einer vorliegenden Pfändung des Kontos können Schuldner dadurch über ihr Guthaben bis zur Höhe des Freibetrages verfügen.

Die Einrichtung eines P-Kontos über den Grundfreibetrag in Höhe von 1.260,00 € ist in der Regel problemlos. Schuldner können jedoch durch eine Bescheinigung – die die anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des KSD ausstellen kann – höhere Freibeträge erhalten. Dies kann beispielsweise bei Unterhaltsverpflichtungen oder dem Bezug von Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Pflegegeld oder einmaligen Sozialleistungen geltend gemacht werden. Die Bescheinigung wird dann dem Kreditinstitut vorgelegt, das den Freibetrag sodann erhöht.

Um eine Bescheinigung zu erhalten, sollten Sie die folgenden Angaben beachten; wenn Sie Fragen dazu haben erläutern wir es gern.

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P-Konto Kurzinformation
Infos zur Ausstellung einer P-Konto Bescheinigung