Frauenzimmer
Unser Wohnprojekt in der Stadthausstraße
mit Hilfen auf der Basis des SGB II, SGB XII, SGB VIII
Aufgabenstellung
Mit Hilfe von betreutem Wohnen werden minderjährige Mädchen und junge volljährige Frauen durch pädagogische Unterstützung in die Lage versetzt, ihr Leben in einer eigenen Wohnung eigenverantwortlich zu führen. Übergeordnetes Ziel ist die lebenspraktische und persönliche Selbständigkeit in jeglicher Hinsicht (Sozialkompetenz, finanzielle Unabhängigkeit, Haushaltsführung etc.).
Es handelt sich nicht um eine künstliche Erprobungssituation; die Lebensumstände sind nicht „realitätsnah“, sondern real.
Rahmenbedingungen
Entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Frauen, sowie anhand der strukturellen Vorgaben der verschiedenen Kostenträger können wir unterschiedliche Rahmenbedingungen für betreutes Wohnen zur Verfügung stellen:
- 6 ambulante Wohnplätze in eigenen Apartments in der Stadthausstraße 2 mit intensiver Betreuung.
- Ambulante Betreuung nach Auszug in die eigene Wohnung im Hammer Stadtgebiet in Kostenträgerschaft der Jugendämter, sowie des Kommunalen JobCenters.
- Weitere ambulante Betreuungsmöglichkeiten für 16 bis 21-Jährige im Hammer Stadtgebiet mit Möglichkeiten zur Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten im Wohnprojekt „FrauenZimmer“, in Kostenträgerschaft des Jugendamtes.
Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlagen der Betreuung finden sich im KJHG (§§ 27ff, insb. § 30, § 34, § 35a, § 41), im SGB II (§ 16a)
Zielsetzungen
Ziel ist es, die jungen Frauen in ihrer Entwicklung zu verantwortungsvollen, selbständigen Erwachsenen zu unterstützen. Neben im Hilfeplanverfahren individuell festgelegten Zielen sind sowohl lebenspraktische als auch persönliche Ziele wesentlich:
- Entwicklung einer passenden Lebensperspektive
- verantwortlicher Umgang mit finanziellen Mitteln
- Entwicklung und Verfolgen einer beruflichen/schulischen Perspektive
- Übernahme von Verantwortung für die eigene Wohnung
- Nachkommen behördlicher Verpflichtungen
- Umgang mit sozialen Kontakten, z.B. hinsichtlich des Freundeskreises oder des Elternhauses
- Erlernen von angemessenen Konfliktlösungsstrategien
- Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
- Treffen von qualifizierten Entscheidungen
Kooperationen
In Absprache mit den Hilfeempfängerinnen kooperieren die Mitarbeiterinnen im Sinne von Casemanagement mit allen relevanten Personen und Institutionen, die in der Lebenswelt des jungen Menschen von Bedeutung sind. Das können z.B. Schulen, Verwandte, aber auch Therapeuten oder Ärzte sein. Mit den Hilfeempfängerinnen werden diese Kontakte vorher besprochen.
Ansprechpartnerinnen
Martina Schmidt-Ellerkmann
Tel.: 02381 / 92451-47
Fax: 02381 / 92451-89-47
Schmidt-ellerkmann@ksd-sozial.de
Stefanie Frese
Tel.: 02381 / 92451-42
Fax.: 02381 / 92451-89-42
frese@ksd-sozial.de
Stadthaustraße 2
59065 Hamm