Begleiteter Umgang

Das Familienrecht wurde 2013 modifiziert und umgangsbegehrende Elternteile (oder andere wichtige Personen für das Kind) sind gesetzlich gestärkt worden in dem Anspruch auf Umgang. Diese oft strittigen gerichtlichen Verfahren stellen eine Belastung für alle Beteiligten dar, vor allem für das betroffene Kind. Der Begleitete Umgang (BU) will an diesen für Kinder sehr komplexen und problematischen Übergängen mit den betroffenen Eltern lösungsorientiert arbeiten.

Ziel des BU ist es, dass die betrofffenen Elternteile (oder andere wichtige Personen für das Kind) zukünftig selbständig und am Wohl des Kindes orientiert den Umgangskontakt für das Kind/die Kinder organisieren und ausgestalten.

  • „Begleiter Umgang“ ist ein Fachbegriff aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
  • meint die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Eltern oder Großeltern (auch andere für das Kind wichtige Personen)
  • durch Fachkräfte des KSD e. V.
  • mit dem Ziel, dass Mütter und Väter möglichst einvernehmliche Vereinbarungen finden, ob, wie und in welchem Umfang Kinder und Jugendliche Kontakt zu ihren Eltern haben, mit denen sie nicht zusammen leben.
  • setzt die Bereitschaft, miteinander zu reden und nach Kompromissen zu suchen voraus.
  • vermeidet oder verkürzt familiengerichtliche Verfahren und den Streit ums Umgangsrecht.
  • Wir führen dieses Angebot in enger Abstimmung mit dem Fachdienst „Familienhilfe“ durch, der in Hamm von den drei Trägern Stadt Hamm – Jugendamt- , Diakonie Ruhr Hellweg und KSD e. V. getragen wird.
  • Der Zugang erfolgt über das Familiengericht und / oder das Jugendamt der Stadt Hamm.
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Begleiteter Kontakt im Spielzimmer

 

Kinder benötigen für eine gedeihliche Entwicklung eine ungetrübte Beziehung zu beiden Elternteilen und haben ein Recht darauf, dass ihre Eltern einvernehmliche Lösungen anstreben. Die Väter und Mütter sollen in ihrer Elternverantwortung gestärkt werden. Dafür erarbeiten wir mit den betroffenen Vätern und Müttern indivuelle Konfliktlösungsstrategien.

Weitere Informationen zu den Inhalten, Rahmenbedingungen und den Verfahrenswegen erhalten Sie gern auf Anfrage bei uns.