Kinderschutz
Der KSD hat zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung des § 8a des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) eine Trägervereinbarung mit der Stadt Hamm geschlossen. Darin sind die Rahmenbedingungen und (Mindest-) Standards zur Sicherstellung des Kindeswohls beschrieben. Unser Antrieb rührt nicht nur aus dem Gesetz, sondern aus unserem Anspruch an professionelles Handeln, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Wir wissen: die allergrößte Zahl der Eltern sorgt sich verantwortlich und gut um ihre Kinder, leistet mit Engagement und großer Zuneigung viel, damit Kinder gut aufwachsen können.
Aus unserer Arbeit wissen wir aber auch: Jeder Vater oder jede Mutter kann mit der Erziehung von Kindern überfordert sein, macht Fehler, verhält sich unter Umständen falsch und handelt gefährdend.
Unser Angebot:
Beim KSD gibt es drei insoweit erfahrene Fachkräfte, die über spezielle Schulungen und Kompetenzen verfügen, Sie unterstützen Mitarbeiter*innen des KSD und sogenannte Berufsgeheimnisträger, z. B. Lehrer*innen, Ärzt*innen und pädagogische Fachkräfte bei der Einschätzung, ob Kindeswohlgefährdungen im Sinne des Gesetzes vorliegen und wie darauf reagiert werden kann. Ansprechpartnerinnen des KSD als insoweit erfahrene Fachkräfte sind:
Sabine Espeter
Dipl.-Sozialpädagogin
Tel: 02381 / 92451-54
espeter@ksd-sozial.de
Stefanie Holtei
Sozialarbeiterin
Tel 02381/ 929792-43
holtei@ksd-sozial.de
Marion Hopp
Sozialpädagogin
Tel.: 0176 / 30886745
hopp@ksd-sozial.de
Sie stehen in Kontakt mit ähnlich geschulten Fachkräften anderer Träger in Hamm und können ggf. auch dorthin vermitteln.
In der Stadt Hamm gibt es zahlreiche Hilfen unterschiedlicher Art. Wir helfen bei der Kontaktaufnahme und Vermittlung, z. B. zum Jugendamt der Stadt Hamm, Die Teams des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) beraten Kinder, Jugendliche und Eltern in schwierigen Situationen, bieten Hilfen an, können entlasten und auch Interventionsmaßnahmen einleiten.
Zu unterscheiden von diesem Angebot – auch wenn es dabei ebenfalls um den Schutz von Minderjährigen geht – sind die Verpflichtungen und Maßnahmen, die sich aus der Präventionsordnung der Katholischen Kirche ergeben. Der KSD schult seine Mitarbeitenden regelmäßig im Sinne dieser Präventionsordnung und sensibilisiert zugunsten des grenzwahrenden Umganges. Informationen zur Präventionsarbeit des KSD finden Sie hier: Prävention