Infos BewerberInnen

Wenn Sie überlegen, sich beim KSD e. V. zu bewerben, möchten Sie bestimmt zunächst etwas über unsere Arbeit und uns erfahren. Sie finden auf den Seiten dieser Homepage dazu viele Informationen. Auf drei Aspekte möchten wir an dieser Stelle gezielt hinweisen:

Wahrung der Selbstbestimmung

In unserer Arbeit haben wir sehr viel mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen zu tun. Durch wiederkehrende Schulung, durch schriftliche Selbstverpflichtung und vielfältige andere Maßnahmen verfolgen wir unser Anliegen des grenzachtenden Verhaltens gegenüber allen, mit denen wir in Kontakt sind – und untereinander.

Wir wollen grenzverletzendes Verhalten, sexuellen Missbrauch und Machtausnutzung verhindern und verringern, dabei helfen, Grenzen zu schützen und Betroffene begleiten, stärken und unterstützen. Daher gehen wir offen und offensiv mit Hinweisen auf Grenzüberschreitungen um. Im Fall von konkreten Verdachtsmomenten auf körperliche (sexuelle) und emotionale Gewalt oder auf Übergriffe klären wir mit Hilfe eines Standardverfahrens diese Hinweise ab.

Wir erwarten daher eine Haltung, die von Respekt, Aufmerksamkeit und Grenzachtung geprägt ist. Wir erwarten die Reflexion des eigenen Verhaltens und angemessene, verantwortliche Interventionen, wenn MitarbeiterInnen des KSD Grenzüberschreitungen und Anzeichen von sexuellem Missbrauch wahrnehmen.

Die Vorlage eines Führungszeugnisses der MitarbeiterInnen in den Fachbereichen, die nach dem SGB VIII finanziert sind, und die Einhaltung der Dienstanweisung zu diesem Thema ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Der KSD hat auf der Basis der Präventionsordnung des Erzbistum Paderborn ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) erstellt und zwei Präventionsfachkräfte benannt. Alle MitarbeiterInnen werden entsprechend geschult und auf das Konzept verpflichtet.

Der Katholische Sozialdienst als Teil der Kirche

Wir sind und verstehen uns als Teil der Kirche. An der Kirche in seinen vielfältigen Gliederungen und Gruppen gibt es aus unserer Sicht berechtigte und unberechtigte Kritik.
Als MitarbeiterIn des KSD werden Sie – mal mehr, mal weniger – von Klienten, Kooperationspartnern, Dritten und der Öffentlichkeit auch als VertreterIn der Kirche wahrgenommen.

Die Mitarbeit im KSD bietet Ihnen die Chance, Kirche mitzugestalten, Problematisches  zu verringern und Hilfreiches auszubauen. Für Ihre Mitarbeit erwarten wir einerseits die notwendige arbeitsrechtliche Loyalität und andererseits Offenheit und Gesprächsbereitschaft für christliche Themen und Fragestellungen. Faires und authentisches Verhalten, Respekt gegenüber den Lebensentwürfen anderer und Engagement für mehr Menschlichkeit und Gerechtigkeit sind zentrale Anliegen unserer Arbeit.

Ausführlichere Informationen zu unserem Selbstverständnis finden Sie auf der Seite „Wir über uns“.

Praktisches & Datenschutz

Sie können sich beim KSD per Post oder auch online bewerben. Bei Online-Bewerbungen senden Sie uns bitte ausschließlich nachvollziehbar beschriftete PDF-Dateien mit vollständigen Unterlagen.

Der KSD unterliegt dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) in der jeweils gültigen Fassung und erfüllt somit die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DGSVO). Ihre Bewerbungsunterlagen behandeln wir vertraulich und Zugriff darauf haben nur die KSD-Mitarbeitenden, die am jeweiligen Bewerberverfahren beteiligt sind (Geschäftsführung, die jeweilige Fachdienstleitung, die Personalsachbearbeitung und ggf. die am Bewerbungsgespräch Beteiligten, wie z. B. ein Mitglied der Mitarbeitervertretung und z. B. ein Teammitglied). Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Durchführung des Bewerberverfahrens genutzt.

Ihre per Post eingereichten Unterlagen erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens und einer angemessenen Zeit zurück, die Dateien Ihrer online eingereichten Bewerbung löschen wir nach Abschluss des Verfahrens und einer angemessenen Zeit, in der Regel nach drei Monaten, maximal nach 6 Monaten. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsdaten akzeptieren Sie die (elektronische) Speicherung / Aufbewahrung Ihrer Daten für diese Zeit. Diese Regelung gilt analog für Initiativbewerbungen, wenn kein Bewerberverfahren eröffnet ist.

Der KSD wendet für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) in der jeweiligen Fassung an. Darüber hinaus gilt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) des Erzbistums Paderborn.

BewerberInnen, die ein Praktikum absolvieren möchten, senden bitte ihre Bewerbung direkt an die jeweilige Fachdienstleitung.