Mitarbeitervertretung

Beteiligung & Mitbestimmung

Der KSD wendet die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für das Erzbistum Paderborn in der jeweilig gültigen Fassung an.
Gemäß § 6 MAVO und aufgrund der Größe des KSD werden fünf Vertreter*innen für die Dauer von vier Jahren (§ 13 MAVO) von der Dienstgemeinschaft gewählt.
Die Wahl wird von einem Wahlausschuss der Dienstgemeinschaft vorbereitet und durchgeführt.
Der MAV obliegt die Einberufung der Mitarbeiterversammlung (§ 21 MAVO) und es finden regelmäßige Austauuschtreffen zwischen der Mitarbeitervertretung und der Geschäftsführung statt.
Die MAV hat auf der Grundlage der MAVO verschiedene Aufgaben und Rechte mit unterschiedlichem Inhalt, Charakter und Kompetenzen, die unter die Stichworte „Anhörung und Mitberatung“, „Vorschlagsrechte“ und „Zustimmung“ gegliedert sind.

Marion Hopp
Tel.: 0176 / 30886745
hopp@ksd-sozial.de

Laura Hold
Tel.: 02381 / 92451-56
hold@ksd-sozial.de

Michael Turnscheck
Tel.: 02381 / 92451-36
turnscheck@ksd-sozial.de

Stefanie Frese
Tel.: 02381 / 92451-42
frese@ksd-sozial.de

Anja Köppen
Tel.: 02381 / 99506-25
koeppen@ksd-sozial.de