Familienrecht - Familie und Recht

Die Trennung von Eltern ist in der heutigen Gesellschaft eine zunehmende Realität für Minderjährige. Gleichzeitig erfährt dieses Ereignis auch eine Enddramatisierung durch eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz.
Gleichwohl stellt dieser Einschnitt aus Sicht der betroffenen Minderjährigen ein bedeutender und belastender Übergang von einer kompletten Familie  zu einer Teilfamilie dar. Es liegt in der Verantwortung der Erwachsenen, diesen für die Kinder schwierigen Übergang so zu gestalten, dass die betroffenen Minderjährigen durch die wohnliche Trennung von einem Elternteil so wenig wie möglich traumatisiert werden.

Der Gesetzgeber regelt die formaljuristische Trennung von Eltern mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere mit dem Familienrecht, das mögliche Konflikte zum Sorge- und Umgangsrecht lösen soll.

Der Begriff Familienrecht vereint also zwei sehr unterschiedliche Themenfelder:“Familie“ und „Recht“.
Der KSD agiert an der Schnittstelle beider Themenfelder. Im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren beraten wir Eltern, Jugendliche ggf. auch Kinder, wenn es darum geht, eine Klärung herbeizuführen hinsichtlich der zukünftigen Lebensorte der Minderjährigen nach Trennung der Eltern bzw. die kindgerechte Planung und Durchführung von Umgangskontakten mit dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, zu organisieren.

In Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Hamm wird die Familiengerichtshilfe des KSD beauftragt, Gespräche mit den Beteiligten zu führen, um – im bestem Fall einvernehmlich – dem Wohl des Kindes/der Kinder förderliche Lösung zu erarbeiten. Hierbei ist es uns wichtig, die Gespräche so zeitnah wie möglich zu führen, um eine aus der Perspektive der Kinder dann geklärte Situation herbeiführen zu können.