Rechtliche Betreuungen gemäß BtG (Betreuungsgesetz)

Wir wollen, dass Menschen, die in Not geraten sind und für die eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, persönlich begleitet werden, um selbst-bestimmt und würdig leben zu können.

Dieses Ziel gilt für die ehrenamtlich und für die hauptamlich geführten Betreuungen gleichermaßen.

Die hauptamtlichen Betreuer und BetreuerInnen des KSD führen im Jahresschnitt zusammen ca. 250 rechtliche Betreuungen. Die Biographien, die Lebenssituationen und die Gründe für die Einrichtung der jeweiligen Betreuung sind so unterschiedlich wie die Betreuten selbst. Ihnen ist jedoch gemeinsam, dass sie vorübergehend oder auf Dauer nicht allein in der Lage sind, erforderliche, persönliche Dinge selbst zu regeln.

Die Betreuten sollen – im Rahmen der jeweiligen Wirkungskreise und unter größtmöglicher Aktivierung ihrer persönlichen Ressourcen – befähigt werden, ihre alltäglichen Angelegenheiten und ihre Lebensgestaltung soweit wie möglich selbst zu organisieren. Es gilt der Grundsatz: ‚Die Aufhebung der Betreuung beginnt mit der Übernahme‘.

Vielleicht fragen Sie sich, was genau eine „Rechtliche Betreuung“ ist.
Die SKM Bundesverband e.V. unterstützt die katholischen Betreuungsvereine in der Deutschen Caritas und hat dazu einen kurzen Film erstellt, der gute Einblicke gibt und den Sie hier sehen können:

Durch Klicken der Grafik gelangen Sie auf YouTube.com

 

Zwei Schwerpunkte kennzeichnen unsere Arbeit:

Einerseits das Führen von Betreuungen durch unsere hauptamtlichen MitarbeiterInnen. Alle rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen des KSD sind qualifizierte und ausgebildete Fachkräfte – in der Regel mit Studiumabschluss Soziale Arbeit – mit zusätzlicher Berufserfahrung in der Rechtlichen Betreuung und in anderen Sozialen Arbeitsfeldern – und häufig darüber hinaus mit Zweit- oder Zusatzausbildung oder -studium.

Andererseits die sogenannte „Querschnittsarbeit“: Die Gewinnung, Begleitung und Beratung von Ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen. Wir begleiten über 200 Ehrenamtliche, sind kontinuierlich auf der Suche nach weiteren Ehrenamtlichen, die bereit und in der Lage sind, eine rechtliche Betreuung zu führen. Mehr dazu lesen Sie auf der Unterseite „Ehrenamt“.

Zu diesem Bereich gehört auch die Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreungsverfügungen, sowie die Beratung von Bevollmächtigten. Das klingt von den Worten vielleicht zunächst etwas verwirrend, aber für diese Untercheidungen gibt es gute Gründe. Gerne erläutern wir, worum es im einzelnen geht und stehen für Fragen zur Verfügung.

Zu unseren Qualitäten gehört auch die „Ethikberatung“ für unsere ehrenamtliche BetreuerInnen.
Im Umgang mit den Betreuten stellen sich immer wieder zentrale und sehr bedeutsame Fragen.
Diese lassen sich allein mit dem Recht und den Erkenntnissen der Sozialen Arbeit, der Medizin und der Psychologie nicht beantworten. Hier tauchen oft ethische Fragen rund um das „Mensch-Sein“ auf und es ist erforderlich, in Ruhe nachzudenken, sich auszutauschen und abzuwägen, um dann verantwortliche Entscheidungen treffen zu können.
Herr Dietmar Sickmann hat dazu ein Studium der angewandten Ethik in Freiburg absolviert und bringt die dort erworbenen Kenntnisse in die Arbeit mit ein.

Ein Grund für die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung kann in einer dementiellen Erkrankung liegen. Wir engagieren uns im Netzwerk Demenz Hamm, um Betroffenen und ihren Angehörigen Informationen, Unterstützungen und Hilfen anzubieten. In diesem Video erläutert Hedwig Walenta, Rechtliche Betreuerin, wichtige Aspkte.
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Wenn Sie das komplette Video (ca. 10 Minuten Dauer) des Netzwerk Demenz Hamm sehen möchten, klicken Sie hier:
Das Netzwerk Demenz Hamm stellt sich vor.