Vormundschaften & Pflegschaften

Die rechtliche Vertretung  für Minderjährige nehmen in der Regel deren Eltern wahr – über das elterliche Sorgerecht. Wenn aber Eltern aus individuellen Gründen an der Ausübung gehindert sind, benötigt der junge Mensch andere Erwachsene, die diese Verantwortung übernehmen. Der Gesetzgeber (das Bürgerliche Gesetzbuch – BGB) spricht dann von einer Vormundschaft.

Die Herkunft dieses Begriffes leitet sich vom althochdeutschen Wort „munt“ ab, das „Schirm“ und „Schutz“ bedeutet. Mit „Bevormundung“ hat das also gar nichts zu tun. Der Vormund soll den Minderjährigen vor ungünstigen Entwicklungen schützen. Dieser Eingriff in das Recht der Eltern erfolgt nach strenger gerichtlicher Prüfung im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens. Nur ein Gericht kann einen Vormund einsetzen.
Der KSD e. V. übernimmt Vormundschaften für Minderjährige und vertritt die Interessen der ihm anvertrauten jungen Menschen an Eltern statt.
Greift ein Familiengericht nur teilweise in das elterliche Sorgerecht ein, dann spricht das Gesetz (BGB) von einer Ergänzungspflegschaft.
Pflegschaften werden dann gerichtlich veranlasst, wenn Eltern in Teilbereichen ihrer Verantwortung ihrer Pflicht nicht nachkommen (können). Pflegschaften werden immer öfter für die Lebensbereiche junger Menschen gerichtlich veranlasst: Für die Bereiche Umgang mit einem Elternteil, Gesundheit, Aufenthalt des jungen Menschen und Antragstellung bei den Sozialhilfeträgern.
Der KSD ist seit Jahrzehnten ein vom Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe anerkannter Vormundschaftsverein, alle Fachkräfte haben selbstverständlich nicht nur fachliche Kompetenzen, Berufs- und Lebenserfahrungen, sondern auch die Anerkennung des Landesjugendamtes.

Zurzeit kooperiert der KSD e. V. mit den Jugendämtern in Hamm, Lünen, Selm, Kamen und Dortmund.
Der KSD wird aktuell von den Amtsgerichten Hamm, Lünen und Kamen als gesetzlicher Vertreter von Minderjährigen beauftragt.

Für Ratsuchende, Familienrichter/innen und Mitarbeiter/innen von Jugendämtern gilt gleichermaßen:
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.