Insolvenzberatung

Die Schuldnerberatungsstelle in ihrer Eigenschaft als geeignete Stelle nach § 305 Abs.I Ziffer 1 InsO bietet folgende Leistungen:

  • Einordnung des Falles in den Bereich Verbraucherinsolvenz (bei natürlichen Personen), Abgrenzung zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz.
  • Vorbereitung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie Belehrung des Schuldners über den Ablauf des Verfahrens und seine Pflichten zur Mitwirkung.
  • Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs sowie die Erstellung einer gesetzeskonformen Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern.
  • Hilfen bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung sowie Unterstützung des Schuldners beim Ausfüllen des sehr umfangreichen Antragsformularsatzes nebst Anlagen.
  • Soweit möglich die Begleitung des Schuldners durch das Verfahren und erforderlichenfalls Leistung von Hilfestellungen (z.B. in der Wohlverhaltensperiode).

Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Für die Beratung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Ratsuchende sollten sich nach Möglichkeit einen ersten Überblick über ihre finanziellen Verpflichtungen machen und ihre Einkünfte benennen können.