Betreutes Wohnen

Aufgabenstellung

Mit Hilfe von betreutem Wohnen werden ältere Jugendliche und junge Volljährige durch pädagogische Unterstützung in die Lage versetzt, ihr Leben in einer eigenen Wohnung eigenverantwortlich zu führen. Übergeordnetes Ziel ist die lebenspraktische und persönliche Selbständigkeit in jeglicher Hinsicht (Sozialkompetenz, finanzielle Unabhängigkeit, Haushaltsführung etc.).
Es handelt sich nicht um eine künstliche Erprobungssituation; die Lebensumstände sind nicht „realitätsnah“, sondern real.

 

Rahmenbedingungen

Entsprechend den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Menschen / Antragsteller sowie anhand der strukturellen Vorgaben der verschiedenen Kostenträger können wir unterschiedliche Rahmenbedingungen für betreutes Wohnen zur Verfügung stellen:

  • 6 teilstationäre Wohnplätze in 3 Wohngruppen in der Wilhelmstraße 31 mit einem Betreuungsschlüssel von 1 : 4 in Kostenträgerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
  • 6 Plätze zur ambulanten Betreuung von jungen Erwachsenen in deren Wohnungen im Hammer Stadtgebiet mit einem Beteuungsschlüssel von 1 : 12 in Kostenträgerschaft des Kommunalen JobCenters sowie des Sozialamtes
  • Weitere ambulante Betreuungsmöglichkeiten für 16 bis 21-Jährige im Hammer Stadtgebiet mit einem Betreuungsschlüssel von 1 : 7 in Kostenträgerschaft des Jugendamtes

Den verschiedenen Betreuungsformen ist folgendes gemeinsam:

  • die jungen Menschen sind von Anfang an Mieter ihrer Unterkunft
  • sie tragen die volle Verantwortung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen
  • junge Volljährige haben ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen, gegebenenfalls durch (ergänzende) Sozialleistungen
  • ein Zutrittsrecht durch die betreuende Person besteht nicht
  • es gibt keine Nacht-, Wochenend- oder Rufbereitschaft
  • i.d.R. erfolgt die Kontaktaufnahme nach Terminabsprache

 

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen der Betreuung finden sich im KJHG (§§ 27ff, insb. § 30, § 34, § 35a, § 41), sowie im SGB II (§ 16a) und im SGB XII (§§ 67ff)

 

Zielsetzungen

Unser Ziel ist es, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer Entwicklung zu verantwortungsvollen, selbständigen Erwachsenen zu unterstützen. Neben im Hilfeplanverfahren individuell festgelegten Zielen sind sowohl lebenspraktische als auch persönliche Ziele wesentlich:

  • verantwortlicher Umgang mit finanziellen Mitteln
  • zunehmend Entschuldung
  • Entwicklung und Verfolgen einer beruflichen Perspektive
  • Übernahme von Verantwortung für die eigene Wohnung
  • Nachkommen behördlicher Verpflichtungen
  • realistischer Umgang mit sozialen Kontakten, z.B. hinsichtlich des Freundeskreises oder des Elternhauses
  • Erlernen von angemessenen Konfliktlösungsstrategien
  • Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
  • Treffen von qualifizierten Entscheidungen
  • Entwicklung einer passenden Lebensperspektive

 

Kooperationen

In Absprache mit dem Hilfeempfänger kooperieren die MitarbeiterInnen im Sinne von Fallmanagement mit allen Personen und Institutionen, die in der Lebenswelt des jungen Menschen von Bedeutung sind.

 

Ansprechpartner

Chantal Voss-Isenbeck, Thomas Velmerig, Helge Mersmann und Michael Heitkemper
Tel.: 02381 / 92451-930
Fax: 02381 / 92451-89-930 (Analog: 02381 / 92451-931)
Wilhelmstraße 31
59067 Hamm
wilhelmstrasse@ksd-sozial.de

 

Juliane Scheffer

Juliane Scheffer

Fachdienstleiterin

02381 / 99506-24
scheffer@ksd-sozial.de
Diplom-Sozialarbeiterin