Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – ist ein Girokonto mit einem besonderen Schutzmechanismus: Es ermöglicht Schuldnerinnen und Schuldnern trotz einer Kontopfändung den Zugriff auf einen gesetzlich geschützten Freibetrag. Dieser Freibetrag sichert das Existenzminimum und beträgt derzeit 1.500 € pro Monat.
Das P-Konto verhindert, dass das gesamte Guthaben durch Gläubiger gepfändet wird – so bleiben Mittel für Miete, Lebensmittel und andere lebensnotwendige Ausgaben verfügbar. Jedes bestehende Girokonto kann auf Wunsch in ein P-Konto umgewandelt werden – auch nach einer bereits erfolgten Pfändung.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich an überschuldete Personen, deren Konto gepfändet wurde oder bei denen eine Pfändung droht. Besonders relevant ist es für Menschen mit:
- Unterhaltsverpflichtungen (z. B. gegenüber Kindern oder Ehepartnern)
- Kindergeldbezug
- Pflegegeld
- einmaligen Sozialleistungen (z. B. Nachzahlungen von Jobcenter oder Sozialamt)
Diese Personengruppen können durch eine Bescheinigung einen erhöhten Freibetrag geltend machen, der über den Grundfreibetrag hinausgeht.
Was ist wichtig zu wissen?
- Die P-Konto-Bescheinigung dient dem Nachweis gegenüber der Bank, dass ein höherer Freibetrag berechtigt ist.
- Sie wird von anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ausgestellt – wie z. B. dem KSD.
- Die Ausstellung erfolgt kostenfrei und auf Grundlage der vorgelegten Nachweise (z. B. Kindergeldbescheid, Unterhaltstitel).
- Die Bescheinigung muss der Bank vorgelegt werden, damit diese den Freibetrag entsprechend anpasst.
Online-Ausstellung über Konbeo
Die Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung ist auch digital möglich: Über das Online-Portal Konbeo können Sie bequem von zu Hause aus die Bescheinigung beantragen. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung – insbesondere bei dringenden Fällen.
Zugangsdaten für Konbeo:
- Website: www.konbeo.de
- Benutzername: Ihr Vor- und Nachname
- Passwort: wird bei der Registrierung selbst vergeben
- Beratungsstelle: KSD – Schuldnerberatung
Hinweis: Für die Nutzung ist eine vorherige Registrierung erforderlich.