Was ist eine Rechtliche Betreuung?
Die Rechtliche Betreuung ist ein Angebot für Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder seelischen Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. In diesen Fällen kann vom Gericht eine Rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Grundlagen dafür finden sich im BtG (Betreuungsgesetz) und den Ausführungsbestimmungen.
Eine Rechtlicher Betreuer*in unterstützt die betroffene Person – den / die Betreute*n – in genau den Bereichen, in denen Hilfe notwendig ist. Dazu legt das Gericht die sogenannten Wirkungskreise der Betreuung fest. Das kann zum Beispiel die Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, finanziellen Fragen, Gesundheitsentscheidungen oder Wohnungsangelegenheiten betreffen. Dabei stehen der Wille und das Wohl der betreuten Person im Mittelpunkt.
Rechtliche Betreuungen können beruflich oder ehrenamtlich geführt werden, oftmals übernehmen Angehörige die Betreuung; in vielen Fällen ausgebildete Fachkräfte. Der KSD führt berufliche Betreuungen, sucht, schult und begleitet ehrenamtliche Betreuer*innen. Das alles bieten wir seit 35 Jahren an und haben somit entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse zur Verfügung.
Aus der bisherigen Seite unter Rechtliche Betreuungen gemäß BtG (Betreuungsgesetz):
Die SKM Bundesverband e. V. unterstützt die katholischen Betreuungsvereine in der Deutschen Caritas und hat dazu einen kurzen Film erstellt, der gute Einblicke gibt und den Sie hier sehen können:
Was wollen wir erreichen?
Unser Ziel ist es, den betreuten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen. Wir verstehen Rechtliche Betreuung als ein Angebot, das Hilfe zur Selbsthilfe bietet, die Selbstständigkeit fördert und gleichzeitig Schutz und Unterstützung gibt.
Wir setzen uns dafür ein, dass die betreuten Personen mit Respekt, Würde und auf Augenhöhe behandelt werden. Die Rechtliche Betreuung soll Vertrauen schaffen und gleichzeitig individuelle Lebensentwürfe und Wünsche berücksichtigen.
An wen richtet sich das Angebot?
Im Bereich der Rechtlichen Betreuungen richten sich unsere Angebote einerseits an volljährige Menschen in Hamm und in der Region, die aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Beeinträchtigungen rechtliche Unterstützung benötigen. Dies können ältere Menschen mit Demenz, Menschen mit psychischen Erkrankungen, geistiger Behinderung oder Suchtproblematiken sein.
Auch Angehörige, Institutionen und Fachstellen können sich an uns wenden, wenn sie Fragen zur rechtlichen Betreuung oder zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens haben.
Wichtig zu wissen: Was umfasst eine Rechtliche Betreuung nicht?
Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder hauswirtschaftliche Betreuung. Sie beinhaltet keine praktische Hilfe im Alltag wie Einkaufen, Putzen, Begleitung zu Terminen oder medizinische Pflege. Die Aufgabe eines Rechtlichen Betreuers besteht in der rechtlichen Vertretung – das heißt: die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten ermitteln, Entscheidungen treffen, Anträge stellen, Verträge prüfen, Informationen einholen, Zustimmung geben oder verweigern – immer in enger Abstimmung mit der betreuten Person.
Was Fachkräfte wissen sollten
Eine Rechtliche Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise eingerichtet, in denen eine Unterstützung tatsächlich notwendig ist. Sie ist kein „Rundum-Paket“. Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt durch das Betreuungsgericht – nicht durch Betreuungsbehörden oder soziale Dienste.
Die Rechtliche Betreuung ersetzt nicht die Unterstützung durch soziale Hilfesysteme, sondern ergänzt diese gezielt. Eine Betreuung soll so viel Selbstbestimmung wie möglich und nur so viel Unterstützung wie nötig bieten. Für die Beantragung oder Anregung einer Rechtlichen Betreuung stehen wir beratend zur Seite.
Ein Beispiel der Rechtlichen Betreuung aus der Praxis
Frau M., 78 Jahre alt, lebt allein in ihrer Wohnung in Hamm. Aufgrund einer beginnenden Demenz fällt es ihr zunehmend schwer, Rechnungen zu bezahlen, mit Behörden zu kommunizieren und medizinische Entscheidungen zu treffen.
Das Amtsgericht bestellt eine Rechtliche Betreuung mit den Aufgabenkreisen „Gesundheitssorge“, „Vermögenssorge“ und „Behördenangelegenheiten“. Unsere Mitarbeiterin nimmt Kontakt zu Frau M. auf, klärt ihre Wünsche, prüft Versicherungsunterlagen, organisiert gemeinsam mit ihr medizinische Unterstützung, erläutert ihr die Sachverhalte und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Belange im Sinne von Frau M. geregelt werden – ohne ihr das Leben aus der Hand zu nehmen.