Junge Menschen und Familien

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang – Unterstützung für Eltern und Kinder

Der begleitete Umgang ist ein Angebot für Familien, bei denen der Kontakt zwischen einem Kind und einem getrennt lebenden Elternteil nicht ohne Unterstützung stattfinden kann. Das erste Ziel ist es, den Kontakt zwischen Elternteil und Kind auch in schwierigen Lebenslagen aufrechtzuerhalten und kindgerecht zu gestalten. Das zweite Ziel ist es, dass die Eltern eine einvernehmliche Regelung vereinbaren, einüben und umsetzen, die die Begleitung eines neutralen Dritten überflüssig macht.

Was bedeutet „Begleiteter Umgang“?

Beim Begleiteten Umgang wird das Treffen zwischen Kind und Elternteil von einer neutralen Fachkraft begleitet. Diese sorgt dafür, dass der Umgang in einem geschützten Rahmen stattfindet – mit Blick auf das Wohl des Kindes. Das ist in der Regel zunächst unsere Geschäftsstelle, in der geeignete Räume zur Verfügung stehen. Unsere Mitarbeiter*innen bieten emotionale Sicherheit, unterstützen bei der Kommunikation, beraten die Eltern und greifen bei Bedarf regulierend ein.

Was wollen wir erreichen?

Unser Ziel ist es, tragfähige Beziehungen zwischen Kindern und ihren Elternteilen zu ermöglichen – auch nach einer Trennung oder in belasteten Familiensituationen. Kinder sollen ihre Eltern in einem sicheren Umfeld erleben können, frei von Konflikten oder Überforderungen. Wir stärken die Eltern in ihrer gemeinsamen Verantwortung. Langfristig kann Begleiteter Umgang dazu beitragen, dass Eltern wieder selbständig die Gestaltung des Kontakts regeln. Wir wollen familiengerichtliche Verfahren und den Streit um die Gestaltung des Umgangsrechtes vermeiden, lindern oder verkürzen. 

An wen richtet sich das Angebot?

Dieses Angebot richtet sich an:

  • Familien, bei denen das Jugendamt oder das Familiengericht Begleiteten Umgang empfohlen oder angeordnet hat
  • Kinder, deren Eltern getrennt leben oder geschieden sind
  • Eltern, bei denen es aufgrund von Konflikten, gerichtlichen Auflagen oder anderen Belastungen einer Unterstützung bei den Umgangskontakten bedarf

Der Begleitete Umgang erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und orientiert sich immer am Wohl des Kindes. Die Basis bietet das Kinder-, Jugend- und Hilfegesetz (SGB VIII) und die Bereitschaft miteinander zu reden und Kompromisse zu suchen. Unser Team besteht aus Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, die sich in der Kinder- und Jugendhilfe auskennen, verschiedene Fortbildungen absolviert und viele Erfahrungen gesammelt haben.

Was ist unseren Fachkräften wichtig?

Die Arbeit in der Familiengerichtshilfe erfordert besondere fachliche und persönliche Kompetenzen. Unsere Fachkräfte bringen nicht nur fundiertes Wissen aus der Sozialen Arbeit mit, sondern verfügen auch über Erfahrung in Gesprächsführung, Konfliktlösung und systemischer Sichtweise. Besonders wichtig sind uns dabei Neutralität und Allparteilichkeit, um allen Beteiligten auf Augenhöhe zu begegnen, sowie ein gegenseitiger respektvoller Umgang.

Was Fachkräfte anderer Institutionen wissen sollten

Wir arbeiten auf der Basis einer vertraglichen Vereinbarung eng mit dem Jugendamt der Stadt Hamm nach einem abgestimmten Konzept zusammen. Wenn Sie Fragen zu den Regelungen und Konditionen haben, melden Sie sich bitte. Die Kontaktdaten finden Sie unter Team Junge Menschen und Familien.

Ggf. in Leichter Sprache

Was ist „Begleiteter Umgang“?

Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Familien.
Ein Elternteil lebt getrennt vom Kind.
Die Treffen zwischen Kind und Elternteil sind manchmal schwierig.
Dann hilft eine Fachkraft bei dem Treffen.

Diese Fachkraft ist neutral.
Das heißt: Sie steht auf keiner Seite.
Sie achtet darauf, dass alles gut abläuft.
Sie schützt das Kind und hilft bei Gesprächen.

Die Treffen finden meist in unseren Räumen statt.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben viel Erfahrung.
Sie sorgen für eine ruhige und sichere Umgebung.

Was wollen wir erreichen?

Wir möchten,
dass Kinder guten Kontakt zu beiden Eltern haben.
Auch wenn es Trennung oder Streit in der Familie gibt.

Kinder sollen ihre Eltern sicher und ohne Streit treffen können.
Wir helfen den Eltern, gut miteinander umzugehen.

Ziel ist:
Die Eltern schaffen es später alleine,
die Treffen zu planen und gut zu gestalten.

Wir möchten außerdem helfen,
dass es weniger Streit vor Gericht gibt.

Für wen ist das Angebot?

Begleiteter Umgang ist für:

  • Familien, bei denen das Jugendamt oder das Gericht das so möchte.
  • Kinder, deren Eltern getrennt oder geschieden sind.
  • Eltern, die Hilfe brauchen bei den Treffen mit dem Kind.

Wir arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen.
Das Wohl des Kindes steht bei uns immer an erster Stelle.

Unsere Arbeit ist Teil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Wir sprechen mit allen Beteiligten und suchen nach guten Lösungen.

Wer arbeitet bei uns?

Unser Team besteht aus: 

Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen

Sie haben viele Fortbildungen gemacht
und kennen sich mit Familien gut aus.