Was ist eine Vormundschaft?
Eine Vormundschaft wird vom Familiengericht eingerichtet, wenn ein Kind oder Jugendlicher keine Eltern mehr hat, die sich um ihn oder sie kümmern können – zum Beispiel, weil die Eltern gestorben sind oder das Sorgerecht verloren haben. In diesem Fall bekommt das Kind einen Vormund oder eine Vormundin. Der Vormund übernimmt wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes – zum Beispiel bei der Schulwahl, bei Arztbesuchen oder bei der Frage, wo das Kind leben soll. Dabei geht es immer darum, was gut für das Kind ist.
In vielen Fällen übernehmen Mitarbeiter*innen vom Jugendamt oder von Vormundschaftsvereinen diese Aufgabe. Auch wir übernehmen Vormundschaften. Unsere Fachkräfte sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche Begleitung, Schutz und Unterstützung bekommen – vor allem, wenn sie niemanden sonst haben, der sich um sie kümmern kann.
Was macht eine Vormundin nicht?
Eine Vormundin oder ein Vormund lebt nicht mit dem Kind zusammen und ersetzt keine Mutter oder keinen Vater. Sie ist nicht rund um die Uhr da, wie es zum Beispiel Pflegeeltern oder Erzieher*innen in einem Heim sind. Stattdessen trifft die Vormundin wichtige rechtliche Entscheidungen – also Dinge, die sonst Eltern entscheiden würden. Für den Alltag – wie Essen kochen, Hausaufgaben machen oder ins Bett bringen – sind andere Personen zuständig, zum Beispiel die Pflegefamilie, das Heim oder eine Wohngruppe.
Was wollen wir erreichen?
Wir wollen, dass die Kinder und Jugendlichen eine Ansprechpartnerin haben, die sich um sie kümmert und ihre Rechte vertritt – egal wo sie leben. Deswegen halten wir Kontakt und sprechen mit allen, die im Leben des Kindes oder Jugendlichen wichtig sind.
Unser Team besteht aus Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, die sich in der Kinder- und Jugendhilfe auskennen, verschiedene Fortbildungen absolviert und viele Erfahrungen gesammelt haben.
Ein Beispiel:
Lina ist 13 Jahre alt. Ihre Mutter ist schwer krank, ihr Vater lebt nicht mehr. Das Jugendamt stellt fest, dass sich die Mutter nicht mehr ausreichend um Lina kümmern kann. Deshalb entscheidet das Familiengericht, dass Lina einen Vormund bekommt.
Eine Mitarbeiterin aus unserem Team wird Linas Vormundin. Sie kümmert sich nun um wichtige Dinge in Linas Leben: Sie spricht mit der Schule, beantragt Hilfe bei den Behörden – und hört Lina gut zu, wenn sie Sorgen oder Wünsche hat. Die Vormundin ist für Lina da und setzt sich für sie ein, damit es ihr gut geht und sie sich sicher fühlen kann.
Aber: Die Vormundin wohnt nicht mit Lina zusammen. Lina lebt in einer Wohngruppe mit anderen Jugendlichen und wird dort im Alltag von Pädagog*innen betreut.
Was Fachkräfte anderer Institutionen wissen sollten:
Der KSD hat mit den Jugendämtern Verträge mit dem Jugendamt Hamm und einigen umliegenden Jugendämter geschlossen, die die Kooperation regeln. In Hamm arbeiten wir eng mit dem Jugendamt der Stadt Hamm und der Diakonie Ruhr Hellweg zusammen. Wenn Sie Fragen zu den Konditionen haben, melden Sie sich bitte. Die Kontaktdaten finden Sie unter Team Junge Menschen und Familien.
Wir engagieren uns auch im Bereich der Qualifizierung von ehrenamtlichen Vormünder*innen, insbesondere bei Minderjährigen mit Migrationserfahrungen.
(evtl. zusätzlich in Leichter Sprache)
Was ist eine Vormundschaft?
Manche Kinder oder Jugendliche können nicht bei ihren Eltern leben.
Zum Beispiel:
- Die Eltern sind gestorben.
- Oder: Die Eltern dürfen sich nicht mehr um das Kind kümmern.
Dann hilft das Gericht und bestimmt eine Vormundin oder einen Vormund.
Diese Person trifft wichtige Entscheidungen für das Kind.
Zum Beispiel:
- Welche Schule das Kind besucht.
- Wo das Kind wohnen soll.
- Oder ob es einen Arzt besuchen soll.
Die Vormundin arbeitet oft beim Jugendamt oder bei einem Verein wie unserem.
Sie sorgt dafür, dass es dem Kind gut geht und beschützt es.
Das nennt man Vormundschaft.
Was macht eine Vormundin nicht?
Die Vormundin wohnt nicht mit dem Kind zusammen.
Sie ist keine Ersatz-Mama oder ein Ersatz-Papa.
Sie ist nicht jeden Tag beim Kind.
Sie kocht kein Essen und bringt das Kind nicht ins Bett.
Dafür gibt es andere Menschen:
Zum Beispiel in einer Pflegefamilie oder in einer Wohngruppe.
Die Vormundin kümmert sich um wichtige Rechte und Entscheidungen – so wie Eltern das sonst machen würden.
Ein Beispiel:
Lina ist 13 Jahre alt.
Ihr Vater ist tot. Ihre Mutter ist sehr krank.
Darum kann sich die Mutter nicht mehr um Lina kümmern.
Das Gericht sagt:
Lina bekommt eine Vormundin.
Die Vormundin ist eine Frau aus unserem Verein.
Sie hilft Lina bei vielen Dingen:
- Sie geht mit Lina zum Arzt.
- Sie redet mit Linas Schule.
- Sie stellt Anträge beim Amt.
- Und sie hört Lina zu, wenn Lina Sorgen hat.
Aber:
Die Vormundin wohnt nicht bei Lina.
Lina lebt in einer Wohngruppe mit anderen Jugendlichen.
Dort helfen ihr Betreuerinnen und Betreuer im Alltag.