Das Wort „Betreuung“ ist umfassend und daher manchmal missverständlich. Bei den hier dargestellten Betreuungen handelt es sich um Rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG).
Rechtliche Betreuungen werden vom Gericht – und nur vom Gericht – eingerichtet und überwacht. Sie können beruflich und ehrenamtlich geführt werden. Der KSD führt einerseits berufliche Betreuungen und begleitet andererseits ehrenamtliche Betreuer*innen. Das sind oftmals Angehörige, aber auch Menschen, die einen Betreuten außerhalb ihres Verwandtschafts- und Freundeskreises unterstützen.
Das Betreuungsgesetz bietet mehrere erprobte Möglichkeiten zur Vorsorge. Wir beraten dazu in Gruppen- und Einzelgesprächen.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu
- Rechtliche Betreuung durch berufliche Betreuer*innen.
- Schulung, Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen, die eine Rechtliche Betreuung führen (wollen).
- Möglichkeiten der Vorsorge nach dem Betreuungsgesetz: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung