Ineinandergreifende Hände

Rechtliche Betreuungen

Fragen und Antworten Rechtliche Betreuung

Das Wort „Betreuung“ ist umfassend und daher manchmal missverständlich. Bei den hier dargestellten Betreuungen handelt es sich um Rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG).

Rechtliche Betreuungen werden vom Gericht – und nur vom Gericht – eingerichtet und überwacht. Sie können beruflich und ehrenamtlich geführt werden. Der KSD führt einerseits berufliche Betreuungen und begleitet andererseits ehrenamtliche Betreuer*innen. Das sind oftmals Angehörige, aber auch Menschen, die einen Betreuten außerhalb ihres Verwandtschafts- und Freundeskreises unterstützen.

Das Betreuungsgesetz bietet mehrere erprobte Möglichkeiten zur Vorsorge. Wir beraten dazu in Gruppen- und Einzelgesprächen.

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu 

  1. Rechtliche Betreuung durch berufliche Betreuer*innen.
  2. Schulung, Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen, die eine Rechtliche Betreuung führen (wollen). 
  3. Möglichkeiten der Vorsorge nach dem Betreuungsgesetz: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung