Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Ehepartner oder Angehörige werden uns in einer solchen Phase hoffentlich beistehen. Rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen dürfen sie aber nur mit einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder als rechtlich bestellter Betreuer abgeben. Das gleiche gilt für den Bereich der ärztlichen Behandlung und der Festlegung des Patientenwillens. Im Rahmen des Vortrags wird Herr Ludger Meyer, Katholischer Sozialdienst e.V. darüber informieren, wie eine Vorsorgevollmacht ausgestaltet werden sollte und was bei der Erstellung zu beachten ist. Dazu sollen Beispiele und Raum für individuelle Fragen gegeben werden.
Weitere Informationen:
Fachdienst Rechtliche Betreuungen gem. BtG
Ludger Meyer, Telefon 02381 / 92451-17
meyer@ksd-sozial.de