Betreuung? Was ist das? Es kann alles und nichts bedeuten, oder?
Wenn wir von „Betreuung“ sprechen meinen wir die Rechtliche Betreuung gemäß Betreuungsrecht. Eine Vertretungs- und Unterstützungform, die viel ermöglicht, die Rechte des Betreuten schützt und nur von einem Amtsgericht eingerichtet werden kann. Ein spannendes Feld für Angehörige und ehrenamtlich Engagierte.
Ludger Meyer, Sozialarbeiter, selber langjährigere Betreuer und Fachkraft für die sogenannten Querschnittsaufgaben beim KSD, stellt die wichtigsten Grundzüge des Gesetzes und ihre Bedeutung in der Praxis dar und beantwortet Ihre Fragen.
Weitere Informationen:
Fachdienst Rechtliche Betreuungen gem. BtG
Ludger Meyer, Telefon: 02381 / 92451-0